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1. Projektierung zur Gebäudehülle für

Bauämter Architeken Bauherren Firmen Generalunternehmen

Die Projektierungsphase einer Fassade/Gebäudehülle beginnt gemeinsam mit Architekten und Bauherren. Hierbei werden die Erfordernisse des Projekts in gestalterischer und konstruktiver Hinsicht besprochen und festgelegt. Folgende Bausteine werden angeboten

Grundlagenermittlung
Sichten der vorhandenen Planunterlagen. Erarbeitung eines Planungskonzepts mit überschlägiger Auslegung der Systeme inkl. Untersuchung alternativer Lösungsmöglichkeiten. Erstellen von ersten Leitdetailzeichnungen

Vorplanung und Kostenermittlung nach DIN 276 normgerechtes Bauen

Ausführungsplanung
Erarbeiten und Darstellen der aufführungsreifen Planungslösungen. Durcharbeiten der Ergebnisse aus den Leistungsphasen 3 und 4 der HOAI unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen. Fortschreibung der Ausführungsplanung auf den Stand der Ausschreibungsergebnisse.

Vorbereitung Vergabe
Ermitteln und Zusammenstellen von Mengen als Grundlage für das Aufstellen von Leistungsverzeichnissen in Abstimmung mit anderen an der Planung fachlich Beteiligter Aufstellung von Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen nach Leistungsbereichen.

Mitwirkung bei der Vergabe
Einholen von Angeboten. Prüfen und Werten der Angebote einschließlich Aufstellung eines Preisspiegels nach Teilleistungen. Mitwirken bei Verhandlungen mit Bietern und Erstellen eines Vergabevorschlags. Mitwirkung bei der Auftragserteilung.

Objektüberwachung während der Planung
Überwachung der Ausführungsplanung und der Leitdetails auf Basis des Leistungsverzeichnisses sowie der allgemein anerkannten Regeln der Technik und einschlägiger Vorschriften und Richtlinien. Technische Prüfung der vom Auftragnehmer angefertigten Detailplanung in Zusammenarbeit mit den Architekten, Bauherren oder Generalunternehmern.

Objektüberwachung im Ausführungsbereich mit baubegleitender Qualitätssicherung
Überwachung der Ausführung des Objekts in Übereinstimmung mit der Genehmigung. Überprüfung der Montageleistungen. Fachtechnische Abnahme der Leistungen und Festlegung der Mängel. Überwachung der Beseitigung der bei der Abnahme der Leistungen festgestellten Mängel.
Mitwirkung bei der Kostenkontrolle.

Objektbetreuung und Dokumentation