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Projektierung zur Gebäudehülle für
Bauämter
Architeken
Bauherren
Firmen
Generalunternehmen
Die
Projektierungsphase einer Fassade/Gebäudehülle beginnt
gemeinsam mit Architekten und Bauherren. Hierbei werden die Erfordernisse
des Projekts in gestalterischer und konstruktiver Hinsicht besprochen
und festgelegt. Folgende Bausteine werden angeboten
Grundlagenermittlung
Sichten der vorhandenen Planunterlagen. Erarbeitung eines Planungskonzepts
mit überschlägiger Auslegung der Systeme inkl. Untersuchung
alternativer Lösungsmöglichkeiten. Erstellen von ersten
Leitdetailzeichnungen
Vorplanung und Kostenermittlung nach DIN 276 normgerechtes
Bauen
Ausführungsplanung
Erarbeiten und Darstellen der aufführungsreifen Planungslösungen.
Durcharbeiten der Ergebnisse aus den Leistungsphasen 3 und 4 der
HOAI unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen.
Fortschreibung der Ausführungsplanung auf den Stand der Ausschreibungsergebnisse.
Vorbereitung Vergabe
Ermitteln und Zusammenstellen von Mengen als Grundlage für
das Aufstellen von Leistungsverzeichnissen in Abstimmung mit anderen
an der Planung fachlich Beteiligter Aufstellung von Leistungsbeschreibungen
mit Leistungsverzeichnissen nach Leistungsbereichen.
Mitwirkung bei der Vergabe
Einholen von Angeboten. Prüfen und Werten der Angebote einschließlich
Aufstellung eines Preisspiegels nach Teilleistungen. Mitwirken
bei Verhandlungen mit Bietern und Erstellen eines Vergabevorschlags.
Mitwirkung bei der Auftragserteilung.
Objektüberwachung während der Planung
Überwachung der Ausführungsplanung und der Leitdetails
auf Basis des Leistungsverzeichnisses sowie der allgemein anerkannten
Regeln der Technik und einschlägiger Vorschriften und Richtlinien.
Technische Prüfung der vom Auftragnehmer angefertigten Detailplanung
in Zusammenarbeit mit den Architekten, Bauherren oder Generalunternehmern.
Objektüberwachung im Ausführungsbereich mit baubegleitender
Qualitätssicherung
Überwachung der Ausführung des Objekts in Übereinstimmung
mit der Genehmigung. Überprüfung der Montageleistungen.
Fachtechnische Abnahme der Leistungen und Festlegung der Mängel.
Überwachung der Beseitigung der bei der Abnahme der Leistungen
festgestellten Mängel.
Mitwirkung bei der Kostenkontrolle.
Objektbetreuung und Dokumentation
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